Leben ist Zeit und Zeit ist Leben
Leben ist Zeit und Zeit ist Leben
Er dient zur Entlastung pflegender Angehöriger und soll gleichzeitig auch die Selbständigkeit der Pflegebedürftigen unterstützen.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten einen Entlastungsanspruch in Höhe von 125 Euro monatlich (also bis 1500 Euro im Jahr). Das gilt auch für Pflegebedürftige des Pflegegrades 1.
Der Entlastungsbetrag wird als Kostenerstattung gewährt. Der Betrag wird nicht an die pflegebedürftige Person ausgezahlt, sondern im Nachhinein durch die Pflegekasse erstattet.
Betreuungsangebote:
für Pflegebedürftige Personen im Rahmen von Alltagsbetreuung Zuhause sowie Betreuungsnachmittage (Selbsthilfegruppen / Demenz-Cafes)
Angebote zur Entlastung im Alltag:
zum Beispiel haushaltsnahe Dienstleistungen (Einkaufen / Wäschepflege / Botengänge/ Begleitdienste)
JA! Zum Beispiel die Finanzierung der Eigenanteile bei Tages- oder Nachtpflege und Kurzeitpflege sowie spezielle Angebote zugelassener Pflegedienste. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können auch Hilfen anderer Personen (z.b. AMICA-Senioren-Service) in Anspruch nehmen. Hierbei kann es sich um Personen mit Qualifikation aus dem Gesundheits- und Sozialbereich handeln, Angehörige, Nahestehende oder Nachbarn.