Leben ist Zeit und Zeit ist Leben
Leben ist Zeit und Zeit ist Leben
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WAS ist die Verhinderungspflege ?
Die Verhinderungspflege kann sowohl von einem Pflegedienst als von einer Alltagsbegleitung so wie von Angehörigen , Verwandten, Bekannten oder Nachbarn durchgeführt werden.
WER hat Anspruch ?
Anspruchsberechtigt sind alle Pflegebedürftigen ab mind. Pflegegrad 2, die sich in häuslicher Pflege bis zum 2. Verwandtschaftsgrad befinden.
WANN gilt dieser ?
Wenn die besagten Personen verhindert sind und keine Pflege, an dem zu Pflegendem, leisten können.
Wie lange ist der Zeitraum ?
Die ERSATZPFLEGE gilt für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr
Was ist die Voraussetzung
Mind. 6 monatige bereits erfolgte Pflege in häuslichem Umfeld
Was passiert, wenn Geld übrig ist
Der Pflegebedürftige erhält anteiliges Pflegegeld. Also die Differenz zwischen Höchstbetrag und tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegeleistungen
Kann man das Geld mit ins nächste Jahr nehmen?
Ist das Geld aus aus dem laufenden Kalenderjahr nicht erschöpft, kann das Restgeld für die stundenweise Verhinderungspflege eingesetzt werden.
Kann man das Geld in andere Leistungen wandeln?
Nur die beiden Leistungen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege können gegenseitig angerechnet werden.
Wie hoch ist der Leistungsbetrag ?
Unter den o.g. Voraussetzungen beträgt der Betrag je Kalenderjahr bis zu 1612,00 Euro
Kann man den Betrag der Kurzzeitpflege aufstocken ?
JA!! Das ist möglich. Der übertragbare Anteil wäre demnach 806 Euro.
Insgesamt wäre die Summe der Verhinderungspflege somit 2.418 Euro im Jahr !!